Schutzkonzept der StrongWomen Convention 2022

Allgemein

Die nachstehend aufgeführten Massnahmen dienen dem Schutz der Teilnehmer / Besucher, Aussteller, Mitarbeiter des Veranstaltungsortes und den Mitarbeitenden des Veranstalters. Nachfolgend im Allgemeinen «Person» genannt. Zur Vereinfachung der Leserlichkeit und Verständlichkeit wird hier auf eine genderneutrale Schreibweise bewusst verzichtet.

Die Massnahmen werden laufend überprüft und der aktuellen Lage und den Bestimmungen angepasst.

Zum Schutz vor Ansteckungen gelten die Vorgaben des BAG https://bag-coronavirus.ch

Der Anlass wird auf maximal 300 Personen beschränkt.

Personen

Bei den teilnehmenden Personen handelt es sich um Fachbesucher, die am Bilden eines eigenen, persönlichen Netzwerkes sowie an den Impulsen durch die Speakerinnen und Speaker interessiert sind. Diesehaben ein eigenes Interesse, dass Sie die Schutzmassnahmen einhalten, da sie nach der Veranstaltung wieder in ihr persönliches Umfeld und ihre Tätigkeiten zurückgehen und dieses schützen wollen.

Bei den Personen, die Aussteller sind, handelt es sich um Betriebe, die bereits täglich mit den betriebseigenenSchutzkonzepten zu tun haben und diese im Alltag für deren Kunden umsetzen.

Alle anwesenden Personen haben ein eigenes Interesse an der Einhaltung der Schutzmassnahmen, da alle nach der Veranstaltung wieder in ihr persönliches Umfeld und ihre Tätigkeiten zurückgehen und dieses schützen wollen.

Zutrittsberechtigung

  1. Jede Person muss sich im Vorfeld der Veranstaltung online registriert haben.
  2. Der Zugang zur Veranstaltung ist ab dem 16. Altersjahr auf folgende Personen beschränkt: Personen, die ein gültiges Covid Zertifikat haben.
  3. Symptomfreie Personen aus Risikogruppen entscheiden in Eigenverantwortung über die Teilnahme am Anlass.

Covid Zertifikat: Kontrolle Zutrittsberechtigung + Anlass Check-in

  1. Jede Person muss ihr Covid Zertifikat vorweisen. Dieses in:
    • Papierform bzw. PDF-Dokument
    • QR Code in Covid Certificate App
  2. Mittels Covid Certificate Check App wird das Zertifikat überprüft.
  3. Die Person muss dazu seine ID, seinen Pass oder Führerschein (nachfolgend
    «Ausweisdokument») zur Datenüberprüfung bereithalten.
  4. Ist das Zertifikat gültig und Vorname, Nachname und Geburtsdatum stimmen mit dem Ausweisdokument überein, wird das personalisierte Eintrittstickets mit den Angaben überprüft.
  5. Stimmen die Angaben überein, bekommt die Person ein Eintrittsband. Die Person darf den Anlass betreten.
  6. Verlässt die Person während des Anlasses die Veranstaltungsräumlichkeiten, muss diese beim Wiedereintritt in die Räumlichkeiten das Eintrittsband vorweisen.
  7. Eine erneute Prüfung des Covid Zertifikats kann der Veranstalter jederzeit verlangen.

Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Personen, die die notwendigen Kriterien der Zutrittsberechtigung und der Kontrolle Zutrittsberechtigung + Anlass Check-in nicht erfüllen, werden nicht eingelassen.
  2. Personen mit Krankheitssymptomen sind vom Anlass ausgeschlossen.
  3. Ein genereller Anspruch von der Person zum Einlass besteht nicht.

Gültigkeit Covid-Zertifikat

Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je nachdem, ob das Covid Zertifikat eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis dokumentiert. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann die Gültigkeitsdauer angepasst werden.

Die Gültigkeit des Covid-Zertifikates richtet sich nach dem zum Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des BAG.

Ausländische Zertifikate

Die Gültigkeit von ausländischen Zertifikaten unterliegt den zum Zeitpunkt geltenden Bestimmungen des BAG.

Maskenpflicht

  1. Beim Betreten des Gebäudes besteht für alle Personen Maskenpflicht.
  2. Bei den Masken muss es sich medizinische Masken oder um eine FFP2 Maske handeln.
  3. Die Person hat Ihre eigene Maske dabei. Zur Sicherheit hält der Veranstalter Masken bereit.
  4. Die Maske ist bis zum erfolgreichen Anlass Check-in zu tragen.
  5. Verlässt die Person den Anlass und passiert den Check-In Bereich, ist die Maske wieder aufzusetzen.
  6. Am Anlass selbst besteht keine Maskenpflicht.

Hygiene

  1. Bei Ankunft sind die Hände zu desinfizieren.
  2. Das Desinfizieren ist regelmässig zu wiederholen.
  3. Desinfektionsspender stehen zur Verfügung.
  4. Sanitäre Anlagen werden regelmässig kontrolliert und gemäss Hygienekonzept des Veranstaltungsorts gereinigt und desinfiziert.
  5. Kontaktflächen werden regelmässig gereinigt.

Abstand und Distanz

Abstände und Distanzen sind nicht mehr vorgeschrieben. Dennoch ist es empfohlen einen gewissen Abstand einzuhalten. Die persönlichen Empfindlichkeiten und Bedürfnisse jeder einzelnen Person sollten untereinanderrespektiert und akzeptiert werden. Durch bauliche Gegebenheiten, Menschenansammlungen oder anderen Gegebenheiten kann es dazu kommen, dass keine Abstände gegeben sind. Dieses kann an folgenden Orten voraussichtlich geschehen:

  1. Zutritts- und Einlasskontrolle
  2. Zugänge / Eingänge / Ausgänge des Veranstaltungsgebäudes
  3. Zugänge / Eingänge / Ausgänge zu Veranstaltungsräumen
  4. Beim Verlassen der Räumlichkeiten nach Vorträgen/Präsentationen
  5. Treppenauf- und abgänge
  6. Sanitäre Anlagen
  7. Am Ausstellungsstand
  8. Evakuation

Belüftung der Räume

Die Belüftung der Räume erfolgt über das Be- und Endlüftungssystem des Gate 27.

Covid-19 erkrankte Personen & Personen mit Krankheitssymptomen

  1. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, müssen zuhause bleiben.
  2. Bekommt eine Person innerhalb von 48 Stunden nach dem Anlass Symptome, die auf Covid19 hinweisen oder positiv auf Covid19 getestet wird, muss diese Person den Veranstalter umgehend darüber informieren.
  3. Der Veranstalter gibt den Behörden die notwendigen Informationen und Kontaktdaten der Personen bekannt.
  4. Die weiteren Massnahmen folgen auf Anweisungen vom kantonsärztlichen Dienst und sind Folge zu leisten.

Konsumation im Veranstaltungsbereich

  1. Im Veranstaltungsbereich sind Konsumationen im Stehen und Sitzen gestattet.
  2. Der Veranstalter wird im Loungebereich durch einen Cateringservice kostenlos Speisen und Getränke anbieten.
  3. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht konsumiert werden. 

Verweis von der Veranstaltung

Zum Schutz aller Personen werden Personen, die sich nicht an die Bestimmungen des Schutzkonzeptes und der Verordnung halten, von der Veranstaltung ausgeschlossen und von der Veranstaltung verwiesen.

An- und Abreise

Bei der An- und Abreise, öffentliche als auch private Verkehrsmittel, sind die Personen ebenfalls zur Einhaltungder gültigen Bestimmungen und Massnahmen angehalten. Gleiches gilt für die vor oder nach dem Anlass besuchten Restaurationsbetriebe.

Zusätzliche Massnahmen / Bestimmungen für Sponsoren / Partner

Bei der An- und Abreise, öffentliche als auch private Verkehrsmittel, sind die Personen ebenfalls zur Einhaltungder gültigen Bestimmungen und Massnahmen angehalten. Gleiches gilt für die vor oder nach dem Anlass besuchten Restaurationsbetriebe.

Zusätzliche Massnahmen / Bestimmungen für Personal

Das Personal des Veranstalters wird über die gültigen Bestimmungen und Massnahmen im Vorfeld der Veranstaltung informiert, geschult und mit den notwendigen Unterlagen dokumentiert (SchulungsunterlagenCovid-Zertifikat, Schulungsunterlagen Check-In, Checkliste Check-In). Zudem findet vor Ort eine persönliche Unterweisung statt.

Zusätzliche Massnahmen / Bestimmungen für auftretende Personen, namentlich Redner

Bestehen keine mehr.

Zuständig für die Einhaltung des Schutzkonzeptes:

Silke Liebig

Email: silke.liebig@strongwomenconvention.ch, Telefon: +41 79 502 34 55

Stand Schutzkonzept

Das Schutzkonzept entspricht den jeweils aktuellen Anforderungen.
Das Schutzkonzept wird fortlaufend aktualisiert und wird in der aktuellen Version auf der Anlasswebseite zugänglich sein.